Evangelische Kirche in Stuttgart

Kirche im Leben

Schönes und Trauriges gehört gleichermaßen zum Leben und damit auch zum kirchlichen Leben. In Theorie und Praxis. Mal wollen Taufe, Konfirmation oder Trauung gefeiert werden, mal muss eine Bestattung organisiert werden. Mal stellt sich die Frage, was genau eigentlich ein bestimmter christlicher Feiertag bedeutet oder wie der Glaube beim Umgang mit dem Tod helfen kann. Und ein andermal wächst der Wunsch nach der Rückkehr zur christlichen Gemeinschaft, doch der Weg dorthin ist nicht bekannt. Antworten auf dies und mehr gibt’s unten – fürs theoretische Wissen und praktische Leben. 

Gottesdienste, Veranstaltungen, Konzerte und Bildungsangebote

  • addIch möchte einen Gottesdienst besuchen.

    Sie können den Gottesdienst Ihrer Kirchengemeinde oder einer anderen Gemeinde besuchen. Finden Sie den für Sie passenden Gottesdienst in unserem vielfältigen Gottesdienstangebot.

  • addIch suche Informationen zu den nächsten Veranstaltungen.

    In unserem Veranstaltungskalender finden Sie immer die aktuellsten Termine.

  • addIch möchte ein Konzert besuchen.

    Die Evangelische Kirche in Stuttgart ist reich an kirchenmusikalischen Höhepunkten. Viele Kirchenkonzerte finden Sie unter www.musikinstuttgarterkirchen.de. Darüber hinaus finden Sie Konzertankündigungen in der Regel in den Tageszeitungen, in den Gemeindebriefen und auf den Internetseiten der Kirchengemeinden.

  • addIch suche ein Bildungsangebot.

    Ob Vortrag, Seminar oder Fortbildung - Bildungsangebote der Evangelischen Kirche in Stuttgart finden Sie im Evangelischen Bildungszentrum Hospitalhof und beim Evangelischen Kreisbildungswerk Stuttgart.

Seelsorge und Notfälle

  • addIch weiß nicht, welches Pfarramt für mich zuständig ist.

    Unter Kirchengemeinden finden Sie heraus, welches Pfarramt für Sie zuständig ist.

  • addEs gab einen Todesfall in meiner Familie.

    Bei einem Todesfall nehmen Sie Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen auf. Dieses setzt sich dann wegen eines Bestattungstermins mit dem zuständigen Pfarramt in Verbindung.

  • addIch suche eine/n AnsprechpartnerIN für Seelsorge.

    Wenn Sie ein seelsorgerliches Gespräch wünschen, sprechen Sie am besten unsere PfarrerINNEN nach dem Gottesdienst, telefonisch oder per E-Mail an. Sie werden dann einen Termin vorschlagen und Zeit für Sie finden. Unter Kirchengemeinden finden Sie heraus, welche/r PfarrerIN für Sie zuständig ist.

  • addIch suche Soforthilfe ohne Anmeldung.

    Ein offenes Ohr haben die Mitarbeitenden der Telefonseelsorge.

Taufe

  • addIch möchte mich oder mein Kind taufen lassen.

    Die Taufe ist in erster Linie die Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Der Getaufte gehört nun zu Gott und darf sich im Leben und Sterben sicher sein, dass Gott sein Begleiter und Beschützer sein wird.

    Mit dem Akt der Taufe wird der Täufling in die weltweite Gemeinschaft der Christen aufgenommen.

    Wenn Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen wollen, wenden Sie sich an das zuständige Pfarramt Ihrer Kirchengemeinde und vereinbaren einen Termin für ein Taufgespräch. Die Taufe selbst findet in der Regel im Gemeindegottesdienst am Sonntagmorgen statt.

  • addGibt es eine Altersbeschränkung für die Taufe?

    Das Alter spielt bei einer Taufe keine grundsätzliche Rolle. Meist werden die Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Eine spätere Taufe ist möglich – auch im Erwachsenenalter.

  • addWas spricht für eine Kindertaufe?

    Die Geburt eines Kindes ist ein Geschenk Gottes. Eltern antworten darauf, indem sie ihr Kind taufen lassen. Gott spricht in der Taufe den kleinen Kindern seine Liebe zu, unabhängig davon, wie sie sich verhalten. Eltern und Patinnen/Paten haben dann die Aufgabe, stellvertretend für die Kinder den Glauben zu bezeugen und den Kindern vom christlichen Glauben, aber auch von ihren Zweifeln zu erzählen. Später, bei der Konfirmation, bekräftigen die Jugendlichen selbst ihr Ja zum Glauben an Jesus Christus.

  • addBrauche ich etwas für das Taufgespräch?

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Pfarramt Ihrer Kirchengemeinde, um einen Termin für das Taufgespräch und die Taufe zu vereinbaren. Dort erfahren Sie alles Notwendige. Wenn Sie als Eltern ein Familienstammbuch haben, bringen Sie das bitte zum Taufgespräch mit sowie die Geburtsurkunde des Kindes. Viele Standesämter stellen dafür bei Geburten in der Regel eine Bescheinigung “für religiöse Zwecke” aus.

    Beim Taufgespräch mit der/dem PfarrerIN wird besprochen, was die Taufe bedeutet und wie die Taufe ablaufen wird. Bei vielen Elementen (Lieder, Schriftlesung zur Taufe, Fürbittengebet, Taufkerze usw.) können Sie die Taufe mitgestalten. Schön, wenn die Paten am Taufgespräch teilnehmen. Nutzen Sie bei diesem Taufgespräch die Gelegenheit, Ihre Fragen zur Taufe und zum Glauben anzusprechen.

  • addMüssen die Eltern des Kindes in der Kirche sein?

    Mindestens ein Elternteil sollte evangelisch sein. Ist dies nicht der Fall, kann im Gespräch mit der/dem PfarrerIN geklärt werden, ob eine Taufe dennoch möglich ist. Grundsätzlich gilt: Die Taufe eines Kindes, dessen Eltern nicht der evangelischen Kirche angehören, darf nur vollzogen werden, wenn die Eltern damit einverstanden sind und Patinnen/Paten oder andere Gemeindeglieder bereit und in der Lage sind, die Verantwortung für die evangelische Erziehung des Kindes zu übernehmen. Andernfalls muss die Taufe abgelehnt werden. Sie ist zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

  • addWie finden wir einen guten Taufspruch?

    Ein Taufspruch ist ein biblischer Spruch, der dem Täufling bei der Taufe zugesprochen wird und ihn sein Leben lang begleitet. Sie können ihn selbst auswählen oder um Vorschläge bitten. Bei der Suche nach einem passenden Spruch werden Sie vielleicht unter www.taufspruch.de fündig.

  • addWer darf Taufpatin/Taufpate werden?

    Alle getauften Christen, deren Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen angehören, können das Patenamt übernehmen. Mindestens eine/r der Patinnen/Paten muss evangelisch sein. Evangelische Christen müssen konfirmiert oder mindestens 14 Jahre sein. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann kein offizielles Patenamt übernehmen, kann jedoch Taufzeuge sein.

    Bei der Auswahl der Patinnen/Paten ist wichtig zu überlegen, wer dem Täufling nahesteht und Zeit für ihn aufbringen kann. Die Patenschaft stellt eine wichtige Rolle im Leben des Täuflings dar.

  • addWie viele Patinnen/Paten brauche ich?

    In der Regel gibt es zwei oder mehr Patinnen/Paten, aber es ist durchaus möglich, auch nur eine/n Patin/Paten zu haben. Fragen Sie Ihre/n PfarrerIN.

  • addWas ist eine Patenbescheinigung?

    Kommt die/der Patin/Pate nicht aus der Kirchengemeinde des Täuflings, bitten wir um eine Patenbescheinigung. Diese stellt das Heimatpfarramt des Paten/der Patin aus. Die Patenbescheinigung bestätigt dann die Kirchenzugehörigkeit.

Konfirmation

  • addIch möchte konfirmiert werden und mich anmelden.

    Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Pfarramt Ihrer Kirchengemeinde

Trauung

  • addIch möchte mich und meine/n PartnerIN für die kirchliche Trauung anmelden.

    Melden Sie Ihre Trauung bitte beim Pfarramt Ihrer Kirchengemeinde an und stimmen Sie den Termin und den Ort der Trauung mit dem Pfarramt und mit dem/der trauenden PfarrerIN ab.

  • addWas bedeutet die kirchliche Trauung?

    Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, in dem zwei Menschen vor Gott und der anwesenden Gemeinde einander versprechen, „unsere Liebe in Ehren zu halten in guten wie in schweren Tagen, bis dass der Tod uns scheidet“, wie es in einem Trauversprechen heißt. Für diesen gemeinsamen Lebensweg erhalten sie den Segen Gottes.

  • addWie läuft eine kirchliche Trauung ab?

    Der Traugottesdienst beginnt mit Begrüßung und Gesang. Nach der Predigt über den Trauspruch schließt sich die eigentliche Trauung an: Trauversprechen, Ringtausch, Segnung des Paares. Der Gottesdienst endet mit Fürbittengebet, Vaterunser und Segen für die Gemeinde. An der Ausgestaltung der Trauung kann sich das Paar durch Auswahl der Lieder, der Musik, der Gebete und Lesungen sowie des Trauversprechens beteiligen.

    Ein/e KirchenmusikerIN begleitet die Traugemeinde an der Orgel. Falls Sie besondere Musikwünsche haben, die über die Gesangbuchlieder hinausgehen, sprechen Sie bitte unsere KirchenmusikerINNEN an, denn diese haben die musikalische Leitung des Traugottesdienstes. Fragen Sie sie nach Vorschlägen und entsprechenden Angeboten.

  • addWie sind die formalen Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung?

    Beide Ehepartner wünschen eine kirchliche Trauung. Mindestens einer der Ehepartner gehört der evangelischen Kirche an.

    Es bestehen keine gravierenden seelsorgerlichen Bedenken gegen das Zustandekommen der Ehe und den Umgang der Ehepartner miteinander. Die standesamtliche Eheschließung des Paares ist in Deutschland vor der Trauung nachweislich vollzogen.

  • addWas benötigen wir für das Traugespräch?

    Beim Traugespräch geht es zunächst um Sie als Paar und um die Gestaltung des Gottesdienstes (Auswahl Trauspruch, Lieder und Musik, Blumenschmuck usw.). Bitte schicken Sie eine Kopie der Heiratsurkunde an das Pfarramt Ihrer Kirchengemeinde, wenn die Trauung auf dem Standesamt stattgefunden hat.

  • addWie finden wir einen passenden Trauspruch?

    Der Trauspruch soll zu Ihrem Leben passen. Vielleicht haben Sie schon eine Bibelstelle gefunden - falls nicht, finden Sie Vorschläge unter www.trauspruch.de.

  • addMüssen wir vor der kirchlichen Hochzeit standesamtlich heiraten?

    Ja, die kirchliche Trauung findet nach der standesamtlichen Trauung statt. Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der standesamtlichen Trauung.

Bestattung

  • addEs gab einen Todesfall in meiner Familie.

    Bei einem Todesfall nehmen Sie Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen auf. Dieses setzt sich wegen eines Bestattungstermins mit dem zuständigen Pfarramt in Verbindung.

  • addWarum kirchlich beerdigen?

    Die Erfahrung des Sterbens ist Teil des Lebens. Bei der kirchlichen Bestattung geleitet die Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten Ruhe und befiehlt sie der Gnade Gottes an. Die Gemeinde trauert mit den Hinterbliebenen.

  • addWer entscheidet, wie ein/e verstorbene/r Angehörige/r bestattet wird?

    Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige/r daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten.

  • addKann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich bestattet werden?

    Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, auf eine kirchliche Trauerfeier zu verzichten. Stattdessen kann ein/e RednerIN eine Trauerfeier durchführen. Die Bestattung gilt dann nicht als kirchliche Bestattung. Wenn Sie als Angehörige/r Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihre Kirchengemeinde wenden. In seelsorgerlich begründeten Ausnahmefällen kann ein/e PfarrerIN/ eine Trauerfeier halten.

  • addWozu dient das Trauergespräch?

    Das Trauergespräch dient zum einen der seelsorgerlichen Begleitung der Trauernden, zum anderen einem Gespräch über die/den Verstorbene/n, ihr/sein Leben und was für ein Mensch sie/er gewesen ist. In diesem Gespräch wird die Form der Trauerfeier und der kirchlichen Bestattung besprochen.

  • addWie laufen die Trauerfeier und die kirchliche Bestattung ab?

    Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst. Der eigentlichen Bestattung geht in der Regel eine Trauerfeier in der Aussegnungshalle oder Kirche voraus. Die Trauerfeier bietet Raum und Zeit, Abschied von dem/der Verstorbenen zu nehmen und ihn/sie zur “letzten Ruhe” zu geleiten.

    In der Ansprache spricht die/der PfarrerIN über das Leben der/des Verstorbenen und die christliche Hoffnung, die mit dem Tod verbunden ist. Bei einer Erdbestattung findet in der Regel direkt im Anschluss an die Trauerfeier die Beisetzung auf einem Friedhof statt. Bei einer Feuerbestattung findet die Beisetzung der Urne später statt. Auch diese kann durch eine/n PfarrerIN begleitet werden.

Kirchenmitgliedschaft und Eintritt

  • addIch weiß nicht, welches Pfarramt für mich zuständig ist.

    Unter Kirchengemeinden können Sie ganz einfach herausfinden, welches Pfarramt für Sie zuständig.

  • addWas geschieht mit dem Geld meiner Kirchensteuer?

    Die vielfältigen und weit in die Gesellschaft hineinwirkenden Aufgaben der Kirche in Verkündigung, Seelsorge und Diakonie werden von den Kirchenmitgliedern durch ihr ideelles Engagement getragen. Die Kirchensteuer ist der „Mitgliedsbeitrag“ der Gemeindeglieder, die wichtigste Einnahmequelle und das Fundament aller Finanzierungen.

    Hauptaufgabe der Kirche ist und bleibt die Verkündigung. Weil wir von Gottes Liebe nicht nur in Worten, sondern auch in Taten erzählen, haben die Kirchengemeinden viele Aufgaben übernommen. Die Kirchensteuer trägt dazu bei, dass diese Aufgaben erfüllt werden können.

    Regelmäßig wird die Haushaltsführung der Kirchengemeinden durch das Rechnungsprüfamt überprüft.

  • addIch möchte wieder in die Evangelische Kirche eintreten.

    Wenn Sie in die Evangelische Kirche eintreten wollen, können Sie

    • sich an die Kirchen(wieder)eintrittsstelle der Evangelischen Landeskirche in Württemberg unter der kostenlosen Rufnummer 0800 8138138 (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 17 Uhr und mittwochs von 9 bis 12 Uhr - außer an Feiertagen) wenden oder eine E-Mail schreiben.
    • sich an das für Ihren Wohnort zuständige Pfarramt Ihrer Kirchengemeinde wenden.

Glaubens-ABC und Kirchenpost

Manche Worte kennt jeder. Paradies zum Beispiel. Doch was genau bedeutet es im Christentum? Warum wechseln im Lauf des Jahres die Farben des Altarvorhangs? Welche symbolische Bedeutung haben Fisch, Lamm und Taube? Was feiern Christinnen und Christen nochmals genau an Pfingsten? Antworten liefern das Glaubens-ABC sowie teilweise auch die Kirchenpost der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
Kompakt und verständlich, von A wie Abendmahl bis W wie Wort Gottes. Nützlich und erhellend für EinsteigerINNEN und zur Auffrischung von WiederkehrerINNEN.